ABHOLORT / STANDORT
Übernahme Datum / Uhrzeit
Rückgabe Datum / Uhrzeit

MIETDAUER UND MIETBEDINGUNGEN

Die Mindestmietdauer beträgt 72 Stunden. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede zusätzliche Stunde ein Drittel des täglichen Mietpreises berechnet. Bei Verspätungen von insgesamt mehr als 3 Stunden wird ein voller zusätzlicher Miettag berechnet.

Wird das Fahrzeug verspätet und ohne vorherige Mitteilung zurückgegeben, kann der Versicherungsschutz entfallen; die Versicherung und Kaskoversicherung verlieren in diesem Fall ihre Gültigkeit.

Unsere Fahrzeuge werden nach dem Prinzip einer fairen Kilometernutzung vermietet. Je nach Fahrzeugmodell gelten unterschiedliche tägliche Kilometerbegrenzungen.

Auch wenn der Mietpreis für das reservierte Fahrzeug bereits bezahlt wurde, behält sich der Vermieter (Ayhan Rent A Car) das Recht vor, über die Vermietung des Fahrzeugs zu entscheiden und kann die Vermietung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Mit der Reservierung gilt der Kunde als darüber informiert, dass er die Mietbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

LANGZEITMIETEN

Die Mindestmietdauer für eine Langzeitmiete beträgt 30 Tage. Hierfür gelten spezielle Preise.

Für Informationen zu Mietpreisen und Bedingungen können Sie das Reservierungsbüro von Ayhan Rent A Car unter +90 232 252 42 46 kontaktieren.

EINWEGMIETE

Wird das Fahrzeug in einer anderen Stadt zurückgegeben als dort, wo es übernommen wurde, fällt unabhängig von der Mietdauer eine Einweggebühr an.

Für Informationen zu den Einweggebühren wenden Sie sich bitte an das Büro von Ayhan Rent A Car.

FAHRZEUGÜBERNAHME – FAHRZEUGRÜCKGABE

Unser Mietwagenbüro am Flughafen Izmir ist rund um die Uhr geöffnet. Die Fahrzeugübergabe an den Kunden sowie die Rücknahme des Fahrzeugs an diesem Standort sind zu jeder Tageszeit kostenlos.

FLUGHAFEN-SERVICEGEBÜHR

Bei Anmietungen über unsere rund um die Uhr geöffneten Mietwagenbüros am Flughafen Izmir wird keine zusätzliche Flughafen-Servicegebühr erhoben.

FÜHRERSCHEIN – MINDESTALTER

Fahrzeuge können von Personen gemietet werden, die mindestens 24 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren über einen gültigen Führerschein verfügen.

Für Fahrzeuge der Luxusklasse gilt ein Mindestalter von 30 Jahren.

In einem Mietvertrag können zwei Fahrer ohne zusätzliche Gebühr eingetragen werden, sofern es sich um Familienangehörige wie Mutter, Vater, Geschwister oder Ehepartner handelt.

ZUSÄTZLICHER FAHRER

Das Fahrzeug darf von einer anderen Person als dem Mieter nur dann gefahren werden, wenn diese Person die Anforderungen hinsichtlich Führerschein und Mindestalter erfüllt und ihr gültiger Personalausweis sowie Führerschein im Mietvertrag eingetragen wurden.

Ist kein zusätzlicher Fahrer im Vertrag eingetragen und wird festgestellt, dass ein Unfall von einem nicht registrierten Fahrer verursacht wurde, verliert der Versicherungsschutz seine Gültigkeit.

IM PREIS ENTHALTENE UND NICHT ENTHALTENE LEISTUNGEN

Unsere Fahrzeuge werden nach dem Prinzip einer fairen Kilometernutzung vermietet.

Je nach ausgewähltem Fahrzeug kann eine Kilometerbegrenzung gelten. Jeder zusätzliche Kilometer wird mit 0,40 € berechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der Reservierung, ob für das ausgewählte Fahrzeug eine unbegrenzte Kilometerleistung verfügbar ist.

Fahrzeugwartungskosten und die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sind im Preis enthalten.

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer.

Kraftstoff, Brücken- und Autobahngebühren, Verkehrsbußgelder, Kasko- und Zusatzversicherungen, Einweggebühren, Fahrzeugzustellungs- und Abholgebühren, Kindersitze sowie weitere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

Bei Minibussen oder Fahrzeugen mit mehreren Sitzplätzen kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz für die Sitzplätze in das Angebot aufgenommen werden. Bei Zustimmung wird der entsprechend angepasste Betrag in der Reservierungsbestätigung ausgewiesen.

WICHTIGE HINWEISE

In bestimmten Fällen verliert der Versicherungsschutz seine Gültigkeit und entstandene Schäden werden nicht von der Versicherung übernommen.

Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

Das Fahrzeug wird von einer Person gefahren, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist.

Das Fahrzeug wird außerhalb der normalen Nutzungsbedingungen verwendet, beispielsweise bei überhitztem Motor, unter ungeeigneten Straßenbedingungen, mit einem platten Reifen, mit falschem Kraftstoff oder in vergleichbaren Fällen.

Das Fahrzeug wird unter Verstoß gegen die Verkehrsregeln genutzt, beispielsweise durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel oder ähnliche Verstöße.

Das Fahrzeug wird unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren.

Eine im Fahrzeug transportierte Ladung verursacht einen Schaden oder Unfall.

Das Fahrzeug wird fahrlässig oder unvorsichtig genutzt, beispielsweise wenn die Geschwindigkeit bei Regen nicht den Straßenbedingungen angepasst oder kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Ein Unfall oder Diebstahl wird dem Vermieter nicht unverzüglich gemeldet oder das Fahrzeug wird am Unfallort zurückgelassen, sofern keine durch ärztliches Attest bestätigte gesundheitliche Verhinderung vorliegt.

Die erforderlichen offiziellen Dokumente und Berichte, insbesondere Unfall- und Alkoholberichte, werden nicht innerhalb von 48 Stunden von den zuständigen Behörden eingeholt oder der Originalschlüssel des Fahrzeugs wird nicht zurückgegeben.

Das Fahrzeug wird nach Ablauf der Mietdauer ohne vorherige Genehmigung nicht zurückgegeben.

Durch im Fahrzeug transportierte Gegenstände oder Ladung entstehen Schäden am Mietfahrzeug oder bei Dritten.

Schäden an Reifen, Scheiben und Scheinwerfern sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Finanzielle Ansprüche aufgrund von Schäden an Dritten sind innerhalb der Deckungsgrenzen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung versichert. Für Beträge, die diese Deckungsgrenzen überschreiten, haftet der Mieter.

Der Versicherungsschutz ist auf die in der während der Mietdauer gültigen Fahrzeugversicherung festgelegten Deckungssummen begrenzt. Jegliche darüber hinausgehende rechtliche Haftung, einschließlich materieller, immaterieller oder körperlicher Schäden, liegt beim Mieter. Sollte Ayhan Rent A Car Zahlungen leisten müssen, die über die Versicherungsgrenzen hinausgehen, behält sich Ayhan Rent A Car das Recht vor, diese Beträge vom Kunden zurückzufordern.

VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSENE FÄLLE

Verursacht der Fahrer einen Unfall und wird gemäß dem offiziellen Unfallbericht als schuldhaft eingestuft, erkennt der Mieter an, dass der Nutzungsausfall für die Zeit, die zur Reparatur und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs erforderlich ist, nicht vom Versicherungsschutz gedeckt wird.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, diesen Betrag im Voraus auf Grundlage des zu diesem Zeitpunkt geltenden täglichen Mietpreises zu zahlen.

Behandlungskosten der Fahrzeuginsassen werden innerhalb der geltenden Versicherungsgrenzen übernommen:

5.000 TL Behandlungskosten pro Person

100.000 TL für Todesfälle und dauerhafte Invalidität

Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls trägt der Nutzer den Nutzungsausfall für den Zeitraum zwischen dem Diebstahl und der Zahlung durch die Versicherungsgesellschaft.

Sachschäden, die mit dem Fahrzeug Dritten zugefügt werden, sind innerhalb der von der gesetzlichen Haftpflichtversicherung festgelegten Deckungsgrenzen versichert.

VERKEHRSBUSSGELDER

Die Verkehrsbestimmungen in der Türkei sehen grundsätzlich folgende Höchstgeschwindigkeiten vor:

120 km/h auf Autobahnen

90 km/h auf Land- und Überlandstraßen

50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften

Bitte beachten Sie beim Parken sämtliche Halte- und Parkverbotszeichen.

Verkehrsbußgelder und rechtliche Verpflichtungen, die aus Verstößen gegen die Verkehrsregeln oder aus einem Verschulden des Mieters entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Verkehrsbußgelder, die Ayhan Rent A Car erst nach der Fahrzeugrückgabe erreichen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der entsprechende Betrag wird entweder in bar oder per Kreditkarte im Mail-Order-Verfahren eingezogen.

Zeiträume, in denen das Fahrzeug aus irgendeinem Grund von staatlichen oder lokalen Behörden beschlagnahmt oder festgehalten wird, gelten als Teil der Mietdauer.

ZAHLUNG – KAUTION

Für die Zahlung der Mietgebühren werden alle gültigen Kreditkarten akzeptiert.

Die Höhe der Kreditkartenautorisierung bzw. Kaution kann je nach Fahrzeugmodell variieren.

Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff als bei der Übergabe oder mit leerem Tank zurückgegeben, werden die fehlenden Kraftstoffkosten zuzüglich einer Servicegebühr berechnet.

Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung über eine auf seinen eigenen Namen ausgestellte Kreditkarte verfügen.

Bei Vorreservierungen über unsere Website wird keine Garantie für eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Modell gegeben.

Bei der Reservierungsbestätigung wird abhängig von der Fahrzeuggruppe eine vorübergehende Kreditkartenautorisierung in Höhe von 500 € bis 700 € auf der Kreditkarte des Kunden vorgenommen.

Bei Stornierungen, die mehr als 24 Stunden vor der vereinbarten Fahrzeugübernahme erfolgen, wird der gezahlte Betrag innerhalb von 8 Tagen vollständig und ohne Abzug zurückerstattet.

Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Fahrzeugübernahme erfolgen, wird der gezahlte Betrag abzüglich einer Tagesmiete zurückerstattet.

Ein als Kaution eingezogener oder auf der Kreditkarte blockierter Betrag wird nach Beendigung der Mietzeit auf dieselbe Karte zurückerstattet bzw. freigegeben. Zuvor werden gegebenenfalls zusätzliche, nicht in der Reservierung enthaltene Kosten wie Zusatzleistungen, Versicherungspakete, Kraftstoff, Schäden, Verkehrsbußgelder oder ähnliche Gebühren abgezogen.

Die Dauer bis zur Freigabe der Kreditkartenautorisierung kann je nach Bank variieren und beträgt in der Regel 5 bis 7 Tage.

AYHAN RENT A CAR BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, PREISE, MIETBEDINGUNGEN SOWIE DIE IN DEN TARIFEN ANGEGEBENEN FAHRZEUGTYPEN OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG ZU ÄNDERN.